01.01.2000 · Fachbeitrag · Kasko-Versicherung
Fahrlässiger Kfz-Diebstahl macht Versicherer leistungsfrei
| Werden dem Versicherungsnehmer die Kfz-Schlüssel zusammen mit einem Hinweis auf den Fahrzeugeigentümer und dessen Wohnung gestohlen und unterlässt der Versicherungsnehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das Fahrzeug, so wird der Kaskoversicherer wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles leis-tungsfrei (OLG Köln, 19.1.99, 9 U 34/98, VRS 98, 174). (Abruf-Nr. 000620) |
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