Der unter anderem für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für einen Fahrzeugschaden entschieden.
Auf Zahlung an die Werkstatt klagen, Zug um Zug die Vorteilsausgleichsabtretung, fertig. So war es bisher. Nunmehr hat ein großer Versicherer seine neue Regressabteilung aktiviert, und jetzt kommt ein neuer Aspekt in ...
Dass ein Finanzierungsleasingvertrag ohne Recht oder Verpflichtung zum Erwerb für den Verbraucher nicht unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherkreditrechts widerruflich ist, ist längst vom BGH geklärt.
Bisher liefen Klagen wegen restlichen Schadenersatzes bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen durch, weil auch die Gerichte wegen der „Who´s who“-Fragen gar nicht so genau hingeschaut haben. Nun hat der VI. Senat in
seinem Urteil zum schadenrechtlichen Restwert beim Unfall mit dem
Leasingfahrzeug das prozessuale Thema nach vorn gestellt. In der Folge schauen viele Gerichte nun doch genauer hin.
In einem Regressverfahren des Versicherers gegen eine Werkstatt aus der Vorteilsausgleichsabtretung behauptet der Versicherer, einige der
berechneten Arbeiten seien gar nicht durchgeführt worden. Insoweit habe die ...
Legt der Geschädigte ein Schadengutachten vor, das einen merkantilen Minderwert feststellt (hier in Höhe von 400 EUR), und bestreitet der Versicherer die Höhe mit dem Hinweis auf eine – angeblich – mündliche ...
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Das ist konsequent: Der VI. Senat des BGH wendet im Hinblick auf den Verdienstausfallschaden die Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs auch auf das Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der ärztlichen Feststellung, er sei arbeitsunfähig, an. Denn der Geschädigte ist insoweit vom medizinischen Wissen des Arztes abhängig. Der Einwand des Schädigers, tatsächlich sei der Geschädigte gar nicht arbeitsunfähig gewesen, geht somit ins Leere.