Bei der Begründung des sog. Verwerfungsurteils, durch das der Einspruch des Betroffenen wegen unentschuldigten Ausbleibens nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen wird, werden von den AG häufig Fehler gemacht. So auch in einem jetzt vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall.
Vor dem Abschleppen eines verbotswidrig mit Verkehrsbehinderung abgestellten Fahrzeuges ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit einem Verantwortlichen auch dann nicht erforderlich, wenn auf dem Fahrzeug eine gewerbliche ...
Wird ein Bußgeldverfahren wegen Verjährung eingestellt (§ 206a StPO) entbrennt meist der Streit um die Frage, wer nun die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen muss. So auch in einem zunächst beim AG ...
Das OLG Celle hat sich mit dem Einwand eines Betroffenen gegen die Festsetzung der Regelgeldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auseinandergesetzt. Der Betroffene bemängelte, dass der Messbeamte die nach ...
In der Praxis wird immer wieder um die Verwertbarkeit der Messung mit PoliscanSpeed gestritten. Dazu hat jetzt das KG noch einmal Stellung
genommen. Es ging u. a. um die Auswirkungen einer Veränderung der ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
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Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Im Rahmen der Kostenfrage nach § 25a StVG – sog. Halterhaftung – hat das AG Maulbronn jetzt noch einmal darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Anwendung des § 25a StVG (allein) ein objektiv begangener Parkverstoß ist.