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  • · Nachricht · Güterkraftverkehrsgesetz

    Wann liegt erlaubnisfreier Werkverkehr i.S.v. § 9 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vor?

    | Transportiert ein selbstständiger Subunternehmer Garagentore zu einer Baustelle, um sie dort zu montieren, benötigt er für den Transport der Tore keine Erlaubnis nach dem GüKG. |

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Diese Feststellung traf das Amtsgericht Sigmaringen (15.1.13, 5 OWi 15 Js 7109/12, rkr.) im Fall eines Unternehmers, der sich im Wesentlichen mit dem Service für Tore und Torantriebe beschäftigt. Gleichzeitig ist er für eine Garagentorbaufirma als Subunternehmer tätig und montiert für diese Garangentore. Als ein Mitarbeiter ein Garagentor zu einer Baustelle transportierte, um es dort einzubauen, wurde er außerhalb der Nahzone von der Polizei kontrolliert. Es wurde ein Bußgeldbescheid erlassen. Vorwurf war das Betreiben von gewerblichem Güterkraftverkehr, ohne im Besitz einer hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein (§ 3 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1b GüKG).

     

    Vor dem AG hatte der Bußgeldbescheid jedoch keinen Bestand. Der Richter entschied, dass es sich vorliegend um erlaubnisfreien Werkverkehr im Sinne von § 9 GüKG handele. Abzustellen sei auf den Schwerpunkt der Tätigkeit. Dieser liege hier nicht auf dem Transport der Tore. Schwerpunkt sei vielmehr die Montage der Tore auf der jeweiligen Baustelle. Diese Tätigkeit erfordere einen Aufwand von ca. 2 bis 3 Stunden.

     

    Praxishinweis

    Erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei? Hier bewegen sich viele Unternehmer in einer Grauzone. Entscheidungen zu dieser Frage sind selten. Umso besser, dass das AG Sigmaringen hier deutliche Worte spricht. Abzustellen ist auf den Schwerpunkt der Tätigkeit. Wird das transportierte Gut anschließend von dem Betroffenen noch weiterverarbeitet oder eingebaut, liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit üblicherweise hier und nicht auf dem Transport.

     

    Einsender

    • Diese Entscheidung wurde von unserem Leser RA Kurt Rösch aus Sigmaringen erstritten.

     

    Quelle: ID 38042990