08.06.2018 · Nachricht · Mobiltelefon im Straßenverkehr
Telefonieren mit einem „eingeklemmten“ Mobiltelefon
| Das AG Coesfeld hat die Frage bejaht, ob es sich um einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO handelt, wenn ein Mobiltelefon mit der linken Schulter ans linke Ohr gepresst und telefoniert wird (6.2.18, 3b OWI-89 Js 2030/17-306/17, Abruf-Nr. 201388 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig