17.08.2017 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Keine MPU bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille BAK
| Im Streit war seit einiger Zeit, ob nach einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (hier: § 316 StGB) beruhte, im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der BAK die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ohne Ermessensspielraum erforderlich ist oder nicht. Das BVerwG hat dies nun verneint. |
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