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  • 17.05.2018 · Fachbeitrag · Vollstreckung

    Vollstreckung von im Ausland verhängten Freiheitsstrafen

    | Die Zeiten, in denen Autofahrer meinten, ungestraft im europäischen Ausland Verkehrsdelikte begehen zu können, sind vorbei. Das zeigen Entscheidungen, in denen es um die Vollstreckung von im Ausland verhängten Strafen in der Bundesrepublik Deutschland geht. Ein Beispiel ist der „Gotthard-Raser“ des LG Stuttgart (15.3.18, 21 StVK 172/17, Abruf-Nr. 200396 ). |