· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Abtretungsverbote nicht mehr zulässig
| Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ hat über § 308 Ziff. 9 BGB Auswirkungen auf Verträge, die mit Wirkung ab dem 1.10.21 geschlossen wurden. |
1. Die Gesetzesänderung
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In allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
9. (Abtretungsausschluss) eine Bestimmung, durch die die Abtretbarkeit ausgeschlossen wird
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In den Erläuterungen im „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ findet sich dazu:
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