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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Abtretungsverbote nicht mehr zulässig

    | Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ hat über § 308 Ziff. 9 BGB Auswirkungen auf Verträge, die mit Wirkung ab dem 1.10.21 geschlossen wurden. |

    1. Die Gesetzesänderung

    • Gesetz für Faire Verbraucherverträge, Neufassung § 308 BGB

    In allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

     

    9. (Abtretungsausschluss)

    eine Bestimmung, durch die die Abtretbarkeit ausgeschlossen wird

    • a) für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Vertragspartners gegen den Verwender oder
    • b) für ein anderes Recht, das der Vertragspartner gegen den Verwender hat, wenn
      • aa) beim Verwender ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder
      • bb) berechtigte Belange des Vertragspartners an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse des Verwenders an dem Abtretungsausschluss überwiegen.
     

    In den Erläuterungen im „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ findet sich dazu: