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  • 16.03.2020 · Fachbeitrag · Autokauf

    BGH: Rückenwind nicht nur für Dieselkäufer

    | Gewährleistungsklagen von Dieselkäufern wurden und werden reihenweise mit dem Argument zurückgewiesen, ein Sachmangel sei nicht schlüssig dargetan, die Behauptung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei eine solche „ins Blaue hinein“ und damit unbeachtlich. Konkret geht es meist um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern inkl. Porsche mit Drei-Liter-Dieselmotoren (EA 896 und EA 897, also nicht EA 189) sowie um Mercedes-Pkw mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 oder OM 651. Letzterer ist Gegenstand des BGH-Beschlusses vom 28.1.20 (VIII ZR 57/19, Abruf-Nr. 214477 ). |