· Fachbeitrag · Kaskoversicherung
Wohnanhänger prallt auf Zugmaschine - Vollkasko muss zahlen
Gerät ein Pkw mit angehängtem Wohnwagen aufgrund unerwartet starker Spurrillen auf der Fahrbahn (hier: Autobahn) ins Schleudern und kollidiert dadurch der Wohnwagen mit dem Pkw, ist der Schaden am Pkw kein unversicherter Betriebsschaden (BGH 19.12.12, IV ZR 21/11, Abruf-Nr. 130507). |
Praxishinweis
Mit der zu § 12 Abs. 6 AKB 2005 ergangenen Entscheidung hat der BGH die Klageabweisung durch die Vorinstanz korrigiert und dem Kläger Ersatz aus seiner Vollkaskoversicherung zugesprochen. Dass ein durch die Fahrbahnbeschaffenheit ausgelöster Schleudervorgang keine „Einwirkung von außen“ sei (so die Vorinstanz), beruhe auf einem Fehlverständnis der AKB-Klausel. Da der Wortlaut in A.2.3.2 AKB 2008 in diesem Punkt gleichlautet, ist das BGH-Urteil auf Fälle mit den neuen AKB übertragbar. Einwirkungen von außen können nicht nur von der Fahrbahnbeschaffenheit kommen, sie können auch auf Witterungsverhältnisse zurückgehen.