Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Schadenabwicklung

    Kosten für Verkehrssicherheitsprüfung sind erstattungsfähig

    | Wenn der Laie nach einem unverschuldeten Unfallschaden unsicher ist, ob das verunfallte Fahrzeug noch verkehrssicher ist, darf er den Fachmann in der Werkstatt beauftragen, das Fahrzeug daraufhin zu untersuchen. Den dafür von der Werkstatt in Rechnung gestellten Betrag muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer erstatten. |

     

    Im Urteilsfall vor dem AG Hagen waren es 41,65 EUR (AG Hagen 2.5.18, 16 C 176/17, Abruf-Nr. 201150, eingesandt von Rechtsanwalt Michael Dübbers, Hattingen). |

     

    Wichtig | Jüngst schrieb ein Richter in einen Beschluss, die Werkstätten seien sehr kreativ beim Erfinden neuer Schadenpositionen. Doch man muss etwas genauer hinschauen. Wenn der wegen des Schadenumfangs verunsicherte Geschädigte sofort eine Werkstatt mit einer entsprechenden Durchsicht des Fahrzeugs beauftragt, ist das jedenfalls nicht teurer, als das Fahrzeug bis zur Begutachtung durch den Sachverständigen stehenzulassen und dafür den Ausfallschaden zu verlangen. Da kann man wiederum einwenden, er habe ja gleich zum Schadengutachter fahren können. Das lässt sich hören. Dabei kommt es aber auf die zurückzulegenden Wege an. Dass der Geschädigte den im Wortsinn naheliegendsten Weg wählt und nicht vorher alle Alternativen durchdenkt, ist ihm wohl nicht vorzuwerfen.

    Quelle: ID 45357815