· Nachricht · Unfallschadenregulierung
Verzugseintritt bei der Schadenregulierung
| Das LG Schweinfurt hat im Hinblick auf den Beginn der Verzugszinsen wichtige Aussagen getroffen. |
In seiner Entscheidung vom 13.7.21 (24 O 121/21, Abruf-Nr. 223951) stellte es die folgenden Punkte klar:
- Fälligkeit der Forderung tritt mit dem Schadenereignis ein.
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