· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Das Dreieck Anwalt/Mandant/Werkstatt steckt voller Tücken
(AG Bad Segeberg 13.11.14, 17a 185/13, Abruf-Nr. 143449) |
Praxishinweis
Die ungewöhnlich ausführlich begründete Entscheidung geht auf eine Vielzahl spannender Einzelthemen ein; allerdings noch nicht auf die AGV-Problematik (Stichwort: Verbraucherwiderruf, siehe VA 14, 114).
Abgewiesen wurde die Honorarklage letztlich deshalb, weil der Ehemann der Bekl., der die Vollmacht in der Werkstatt unterzeichnet hatte, keine Vertretungsmacht hatte (auch nicht nach § 1357 BGB).
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