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  • 01.03.2006 | Bilanz

    Wie definiert sich der Umsatz eines Vereins?

    Ein Leser hat sich mit folgendem Problem an die Redaktion gewandt: In unserem Verein wird gerade geprüft, ob wir von der Bilanzerstellung zur Gewinnermittlung wechseln können. Dazu muss unser Verein eine bestimmte Umsatzgröße unterschreiten. Unsere Frage lautet, ob Zuschüsse des Landes oder Bundes mit zum Umsatz gehören oder ob nur die reinen Umsätze des Vereins zur Größenbestimmung herangezogen werden? 

    Unsere Antwort: Da für Vereine (mit Ausnahme von Pflegeeinrichtungen und Lohnsteuerhilfevereinen) keine sonstige rechtliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, gelten die Vorschriften des § 141 Abgabenordnung. Die dort genannten Umsatz- (350.000 Euro) bzw. Gewinngrenzen (30.000 Euro) beziehen sich aber nur auf den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zuschüsse der öffentlichen Hand sind typischerweise Einnahmen des ideellen Bereichs. In den für die Bilanzierungspflicht relevanten Umsatz gehen sie also (normalerweise) nicht ein. 

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 1 | ID 91196