Gibt ein Verein bei der Mitgliederversammlung die Möglichkeit virtuell teilzunehmen, müssen die technischen und organisatorischen Bedingungen schon bei der Einladung klar sein. Das schrieb das AG Spandau einem Verein ins Stammbuch, der zu einer hybriden Mitgliederversammlung eingeladen hatte. Für die virtuelle Teilnahme hatte er den Mitgliedern lediglich mitgeteilt, dass sie über das Abstimmungstool „POLYAS“ erfolgen würde. Das hielt das AG in doppelter Hinsicht für unzulässig.
Verlangt ein Verein eine Anmeldung zur Mitgliederversammlung und schließt Mitglieder bei verspäteter Anmeldung aus, sind die Beschlüsse der Versammlung nichtig. Das entschied das Amtsgericht (AG) Spandau bei einem ...
Mit den fachlichen Kenntnissen wächst auch der Haftungsmaßstab,
der bei einem Vereinsvorstand für grob fahrlässiges Verschulden eines Schadens angelegt werden kann. Das hat das OLG Brandenburg bei einem Reit- und Fahrverein klargestellt, der ein Schaufahren mit Kutschengespannen veranstaltete, bei dem es zu einem Unfall kam.
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (nicht eingetragene Vereine), deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist
(= Idealvereine), sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung ...
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit (Abruf-Nr. 244966) vorgelegt. Danach soll der Haftungsfreibetrag von 840 Euro auf 3.
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Der Bundesrat hat am 27.09. dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Es ändert auch das BGB-Vereinsrecht zur schriftlichen Beschlussfassung. VB stellt die Änderungen vor.