Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 am 22.11.2024 zugestimmt. Es tritt mit Verkündung in Kraft, also voraussichtlich zum 01.01.2025. Für gemeinnützige Einrichtungen sind folgende Änderungen von Bedeutung.
Die Vermietung von Räumen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zweckbetrieb sein. Es kommt hierbei aber auf den engen Zusammenhang der Vermietung mit den Satzungszwecken an.
Der Bund hat seinen Vorschlag zur Umsatzsteuerbefreiung des Sports aus dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 gestrichen. Die Neuregelung war zuvor auf Kritik aus Kommunen und Vereinen gestoßen.
Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben ihre Bewertung der Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen geändert (VB 8/2024). Sie haben dabei klargestellt, dass bei der Frage der Steuerbarkeit nicht allein auf die ...
Für die Gewinnung von Sponsoren ist es oft ausschlaggebend, dass sie die Leistungen an eine gemeinnützige Einrichtung als Betriebsausgaben absetzen können. Für Vereine ist es also wichtig, ob die Zahlungen beim ...
Das Hessische Finanzministerium hat Bedenken hinsichtlich der im Jahressteuergesetz 2024 geplanten – seit langem geforderten – Erweiterung der Steuerbefreiung im Sport. Es könne zu erheblichen Steuernachzahlungen ...
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Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ vom 23.07.2024 plant die Bundesregierung eine weitere Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht. Danach sollen PV-Anlagen als Selbstversorgungsbetriebe nach § 68 Nr. 2 AO begünstigt werden. Das soll in zwei Fällen gelten: Nämlich unabhängig von der Gesamtkapazität, wenn die Anlage nicht mehr als 20 Prozent des produzierten Stroms an Dritte liefern (also z. B. einspeisen). Und in jedem Fall, wenn ...