Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung kann für gemeinnützige Körperschaften eine komplexe Aufgabe sein. Gesetzliche Vorgaben gibt es nur mittelbar und auch die Finanzverwaltung bleibt bei dem Thema denkbar ...
Beim sprichwörtlichen Griff in die Kasse kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nur dann entziehen, wenn sich die gemeinnützige Einrichtung diese Mittelfehlverwendung zurechnen lassen muss. Worauf es dabei ankommt, ...
Die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO erfordert, dass die Satzung und tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ist eine Organisation jedoch in ...
Ein Leser fragt: Unser Verein arbeitet als Träger der Jugendhilfe für den Landkreis. Für diese Tätigkeiten bekommen wir u. a. Fahrtkosten in Höhe von 40 Cent je Kilometer ersetzt. Bei uns stellt sich jetzt Frage, ob die 40 Cent je „Entfernungskilometer“ oder je „Fahrkilometer“ gezahlt werden und ob wir Art. 6 „Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung“ aus dem „Bayerischen Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter“ beanspruchen können. Danach wären die 40 Cent steuerfrei.
Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung bleibt bestehen. Der Bundesrat hat den – überraschenden Abschaffungsplänen der Bundesregierung eine Absage erteilt. Wir setzen deswegen unsere Beitragsreihe fort, die in VB ...
Wann eine Notlage gemäß § 53 Nr. 2 S. 3 AO angenommen werden kann und wie sich in dem Zusammenhang der Nachweis der Hilfebedürftigkeit gestaltet, wird künftig durch Neufassung des § 53 AO klarer geregelt sein.
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Der Bundesrat hat im Rahmen der Debatte um das Steuerfortentwicklungsgesetz eine Reihe von Verbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen vorgeschlagen.