08.12.2008 | Das MoMiG und der Verein
Die neue „Mini-GmbH“
als Alternative zum Verein
Nach vielen Irrungen und Wirrungen ist das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) jetzt doch noch in 2008 über die Ziellinie gegangen. Es ist im Bundesgesetzblatt (BGBl I, Nummer 48 vom 28.10.2008, Seite 2026; Abruf-Nr. 083371) bereits veröffentlicht worden und seit dem 1. November offiziell in Kraft. Die Änderungen machen die GmbH künftig auch für gemeinnützige Organisationen sehr viel attraktiver.
Die wesentlichen Neuerungen des MoMiG
Es sind vor allem die folgenden beiden Neuregelungen, die die GmbH auch für Vereine interessant machen:
Gründung von Ein-Personen-GmbH wird erleichtert
Die Gründung von einer Ein-Personen-GmbH ist dadurch vereinfacht worden, dass für die nicht eingebrachten Stammkapitalanteile keine Bürgschaft mehr erforderlich ist. Bei der GmbH-Gründung muss – wie bei einer Mehr-Personen-GmbH – nur noch ein Stammkapital von 12.500 Euro nachgewiesen werden.
Unser Tipp: Damit können Vereine leichter als bisher Tätigkeitsbereiche in eine Tochter-GmbH ausgründen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig