· Fördermittel für Unternehmer-Know-how
Zahnarztpraxis etabliert? Auch dann gibt es für Beratungsanlässe Zuschüsse

von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve
| Selbst etablierte Zahnarztpraxen müssen sich ständig weiterentwickeln, um langfristig erfolgreich zu sein: Die Konkurrenz ist groß, die Wechselbereitschaft der Patienten steigt. Die Digitalisierung ist auf dem Vormarsch und zwingt praktisch jeden, die betrieblichen Prozesse neu zu strukturieren. Egal ob Betriebswirtschaft, Marketing oder Personal ‒ an dieser Stelle ist professionelle Unterstützung gefragt. Für die Finanzierung entsprechender Maßnahmen ist ein guter Berater zu empfehlen. Dieser muss nicht teuer sein, weil sich der Zahnarzt die Beratung bezuschussen lassen kann. |
Ob Marketing, Innovationen, Recruiting, Change Management, Gleichstellung oder Arbeitsplatzgestaltung ‒ die Bundesprogramme sind für Praxen in ganz Deutschland utzbar
Die Themen Marketing, Innovationen, Recruiting, Change Management, Gleichstellung oder Arbeitsplatzgestaltung können in Zahnarztpraxen akuten Beratungsbedarf auslösen. Um einen Überblick über die Beratungszuschussmöglichkeiten für Zahnärzte zu bekommen, trennt der Beitrag die Bundes- von den Landesprogrammen:
- Bundesprogramme richten sich unabhängig vom Unternehmenssitz an Betriebe in ganz Deutschland.
- Landesprogramme richten sich an Unternehmen mit Sitz im entsprechenden Bundesland.
Hinweis: go-digital und go-Inno sind leider nicht möglich | Zahnärzte können sich leider nicht mit den bundesweiten go-digital- und go-Inno-Programmen Fachexpertise „in die Praxis“ holen (innovation-beratung-foerderung.de). Denn diese beiden Zuschüsse werden nur gewerblichen Unternehmen, nicht aber Freiberuflern gewährt. Besondere Konstellationen, in denen der Zahnarzt auch ein Gewerbe getrennt von seiner zahnärztlichen Tätigkeit ausübt (z. B. durch die digitale Abwicklung mit Geschäftspartnern im Bereich des Vertriebs von Zahn- und Mundpflegeartikeln oder ggf. bei der Beteiligung an Gesellschaften, wobei immer das Berufsrecht zu beachten ist), bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt.
unternehmensWert:Mensch für die Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerichteten Personalpolitik
Krankheitsbedingte Ausfälle, Mangel an passenden Auszubildenden oder andere Aspekte beeinflussen die Personalsituation in der Zahnarztpraxis. Trotz der unterschiedlichen Anforderungen an ihre Belegschaft ist es jeder Praxis wichtig, gute Fachkräfte zu binden. Für diesen Zweck können Einzel-Zahnärzte oder kleine und mittlere Berufsausübungsgemeinschaften über „unternehmensWert:Mensch“ die Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerichteten Personalpolitik beantragen.
Die Höhe des konkreten Zuschusses hängt von der Größe der Praxis ab. Zuschussfähig sind bis zu zehn Beratungstage, die einen Tagessatz in Höhe von 1.000 Euro nicht überschreiten dürfen.
Folgende Voraussetzungen müssen die Antragsteller dafür erfüllen:
- Unternehmenssitz in Deutschland,
- weniger als 250 Beschäftigte,
- Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro (oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. Euro)
- und mindestens zwei Jahre am Markt tätig.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordiniert. Es besteht eine Verbindung zur Initiative „Neue Qualität der Arbeit“, sodass aus dem Beraterpool der Initiative Experten als Berater zum Einsatz kommen.
PRAXISTIPP: LINK ZU UNTERNEHMENS-WERT-MENSCH.DE | Interessierte Zahnärzte können die Erstberatungsstellen sowie die zugelassenen Prozessberater über die interaktive Website unternehmens-wert-mensch.de recherchieren und sich umfassend über das Programm informieren. In manchen Bundesländern gibt es ergänzende Landesprogramme, sodass sie doppelt profitieren können (siehe Liste am Ende des Beitrags). |
Energieberatung für Wohngebäude und im Mittelstand für Effizienz und Einsparpotenziale
Ansprechpartner für die beiden folgenden Programme ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn:
- Im Rahmen der „Energieberatung für Wohngebäude“ können Zahnärzte als Eigentümer von vermietetem Wohnraum zum Kreis der Antragsberechtigten gehören. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Zahnarztpraxis in diesem Gebäude befindet oder an einem anderen Standort angesiedelt ist. Schwerpunkt des Wohngebäude-Beratungsprogramms ist die Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie (Einzelheiten unter bafa.de ‒ Suche nach „Energieberatung Wohngebäude“).
- Die Förderquote liegt bei 60 Prozent und einem maximal möglichen Zuschuss von 1.100 Euro.
- Damit die Förderung gelingt, müssen Sie sich von einem autorisierten Energieberater beraten lassen.
- Beim Beratungszuschuss „Energieberatung im Mittelstand“ geht es darum, das Energieeinsparpotenzial in einer Zahnarztpraxis zu identifizieren und so gut wie möglich auszunutzen. Mindestens 10 bis 20 Prozent Energieeinsparung sollen mit der Unterstützung eines autorisierten Beraters erreicht werden (Einzelheiten unter bafa.de ‒ Suche nach „Energieberatung Mittelstand“).
- Die mögliche Förderung ist hier hoch: Bis zu 6.000 Euro bei einem Fördersatz von 80 Prozent können Sie beanspruchen. Nach dem Ablauf von zwei Jahren ist es möglich, einen weiteren Antrag zu stellen.
Spezielle Beratungsanlässe werden mit der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ unterstützt ‒ das gilt auch für frisch gegründete Zahnarztpraxen
Universell einsetzbar für allgemeine Beratungen rund um wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen ist die „Förderung unternehmerischen Know-hows“, der sogenannte Unternehmerzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA; iww.de/s3046). Beratungen zu speziellen Schwerpunkten, die neben den genannten allgemeinen Themen gefördert werden, sind:
- Von Frauen geführte Unternehmen
- Von Migrantinnen/Migranten geführte Unternehmen
- Von Unternehmer/-innen geführte Zahnarztpraxen
- Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- Arbeitsplatzgestaltung für Mitarbeiter/-innen mit Behinderung
- Gewinnung von Fachkräften und deren Sicherung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Arbeitsplatzgestaltung im Alter
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 3.200 Euro pro Beratungsthema bei einer Förderquote von 80 Prozent für Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung. Etablierte Unternehmen können zwischen 1.500 und 2.400 Euro Zuschuss erhalten: Die Förderquote in den alten Bundesländern liegt mit wenigen Ausnahmen bei 50 Prozent, in der Region Lüneburg bei 60 Prozent und in den neuen Bundesländern mit wenigen Ausnahmen bei 80 Prozent.
PRAXISTIPP: FREIE BERATERWAHL | Damit der Zuschuss fließt, müssen Berater einen Beratungsbericht verfassen und diesen bei dem BafA digital einreichen. Im Gegensatz zu einigen anderen Beratungsprogrammen können Sie sich frei einen Berater aussuchen. Dieser muss sich allerdings hinsichtlich der Beratungsstruktur an den geltenden Richtlinien orientieren, die beim BafA abrufbar sind. |
|
Die Zahnarztpraxis A mit Sitz in Köln (NRW) will eine Finanzierung aufnehmen, um die Praxis zu erweitern. Sie beauftragt einen Unternehmensberater, sie dabei zu unterstützen. Die Beratungskosten belaufen sich auf 3.000 Euro netto. Der Zuschuss beläuft sich auf 50 Prozent und maximal 1.500 Euro, den die Zahnarztpraxis voll ausschöpfen kann.
Nachdem die Finanzierung erfolgreich war, lässt sich die Zahnarztpraxis zum Thema Sicherung von Fachkräften beraten. Die Kosten betragen 2.000 Euro netto. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Beratungskosten mit 1.000 Euro. |
Der Zuschuss ist universell, weil er sich an Unternehmen in jeder Entwicklungsstufe richtet. Er ist also für frisch gegründete oder etablierte Zahnarztpraxen verfügbar oder sogar für Zahnarztpraxen möglich, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Auch Praxen, die einen Nachfolger suchen und dabei Beratung benötigen, können den Zuschuss beantragen.
Hinweis für Unternehmen in Schwierigkeiten | Eine Sonderstellung nimmt die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten ein. Die Voraussetzungen sind in den „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert. Es gibt klare Grenzen, die sich an der Höhe des verlorenen Eigenkapitals oder Stammkapitals orientieren.
Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen unabhängig von ihrem Standort einen Zuschuss von 90 Prozent, maximal jedoch 2.700 Euro. Das heißt, dass Beratungskosten von 3.000 Euro den Höchstsatz ausschöpfen. Betroffene sollten deshalb vor Auftragserteilung die Höhe der Beratungskosten in einem schriftlichen Beratervertrag fest vereinbaren, damit sie in finanzieller Hinsicht das Optimum herausholen können.
Auch viele Landesprogramme bieten Beratungszuschüsse für Zahnärzte
Die folgende Übersicht bietet eine Selektion von Programmen, die nur in dem jeweiligen Bundesland angewendet werden (alphabetisch nach Bundesländern sortiert). Es werden die Programmbezeichnung und die zuständige Stelle genannt. Falls Sie weitere Details erfahren wollen, surfen Sie am besten direkt auf den Websites der jeweiligen Anlaufstellen.
| |
Baden-Württemberg | Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen, L-Bank |
Bremen | Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen, Starthaus Bremen |
Hessen | Gründung-Mittelstandsförderung ‒ Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-ups, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen |
Nordrhein-Westfalen | Potenzialberatung, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH |
Rheinland-Pfalz | Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
Saarland | Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge, saarland.innovativ&standort e. V. |
Sachsen | Mittelstandsförderung ‒ Betriebsberatung/Coaching, Sächsische Aufbaubank |
Sachsen-Anhalt | Beratungshilfeprogramm für Unternehmen, Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Förderprogramm betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen (POI), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH |
Thüringen | Beratungsrichtlinie ‒ Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen, Gesellschaft für Arbeit- und Wirtschaftsförderung |
Unbedingt beachten: Erst den Antrag stellen, dann die Beratung beauftragen
Eine Sache trifft auf die meisten (Bundes- und Länder-)Programme zu: Zuerst muss der Antrag gestellt werden, bevor die Beratung starten darf. Bereits begonnene Beratungen sind nicht förderfähig.
PRAXISTIPP ZUR VORGEHENSWEISE | Informieren Sie sich zuerst auf der Website über das jeweilige Programm.
Achtung, manchmal steckt der Teufel im Detail bzw. in einer Fußnote: Einzelne Programme, die auf den ersten Blick auch auf die Zahnarztpraxis zutreffen, sind Gewerbetreibenden vorbehalten und können nicht von Freiberuflern in Anspruch genommen werden.
Dann rufen Sie am besten den dort genannten Sachbearbeiter an um abzuklären, ob Sie tatsächlich zum Kreis der zugelassenen Antragsteller gehören.
Lassen Sie sich nach Möglichkeit einen kostenfreien persönlichen Beratungstermin geben. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, ungewollt gegen Förderrichtlinien zu verstoßen, die zu einer Versagung des Zuschusses führen könnten. |