09.04.2010 | Fortsetzung aus der März-Ausgabe
So werden Vereine von der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft
von Eva Maria Körber, ehemalige Mitarbeiterin des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung Bund
Vereine haben die gleichen Pflichten wie jeder normale Arbeitgeber. Anders als das Finanzamt prüfen die Sozialversicherungsträger Vereine turnusmäßig (alle vier Jahre). Damit Prüfer in der Lage sind, die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Sachverhalte nachvollziehen zu können, hat der Gesetzgeber Arbeitgebern und Abrechnungsstellen besondere Aufzeichnungspflichten auferlegt.
In der März-Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, für wen Entgeltunterlagen zu führen sind und wie die Aufzeichnungen beschaffen sein müssen. Nachfolgend erfahren Sie, wie die korrekte Beitragsabrechnung aussieht, welche Konsequenzen Vereinen bei Fehlern drohen und wo Betriebsprüfer der Rentenversicherung Bund bei Vereinen besonders genau hinschauen.
Die Beitragsabrechnung
Die vollständige und richtige Beitragsabrechnung ist eine der Aufgaben, die dem Verein als Arbeitgeber obliegt. Wie die Entgeltunterlagen kann sie EDV-gestützt erstellt werden.
§ 9 Beitragsverfahrensverordnung
Details regelt § 9 Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Der Verein muss für jeden Abrechnungszeitraum alle Beschäftigten unter anderem mit den folgenden Angaben listenmäßig getrennt erfassen:
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