01.10.2007 | Frage aus dem Vereinsrecht
Voraussetzung für die Bildung einer Abteilung
Ein Leser hat folgende Fragen: Unser Handballverein möchte sich um eine Basketballsparte erweitern und beide Sportarten in eigenen Abteilungen führen. In der Satzung gibt es aber keine Regelungen für die Bildung von Abteilungen. Können wir trotzdem Abteilungen einrichten? Was sind die Voraussetzungen? Die Antwort liefert unser Autor Wolfgang Pfeffer.
Verein kann frei gestalten
Für Abteilungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es unterliegt der Autonomie des Vereins, sich selbst entsprechend zu organisieren. Soweit es sich bei den Abteilungen nicht um eigenständige Vereine handelt, gibt es auch keine Pflicht zur Anmeldung beim Registergericht oder Finanzamt. Grundsätzlich könnte der Verein also mehrere Sparten betreiben, ohne dass dafür eigens eine rechtliche Grundlage geschaffen werden muss.
Satzungsänderung meist unverzichtbar
Meist wird aber die vorhandene Satzung den Erfordernissen eines Spartenvereins nicht genügen. Eine Reihe von wahrscheinlich erforderlichen organisatorischen Regelungen können nämlich nicht einfach per Beschluss der Mitgliederversammlung oder Geschäftsordnung durchgesetzt werden. Sie wären dann für die Mitglieder nicht verbindlich.
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