09.04.2010 | Gemeinnützigkeitsrecht
BMF plant neuen Gemeinnützigkeitserlass
Das Bundesfinanzministerium (BMF) wird in Kürze einen neuen Anwendungserlass zur Anwendung der Abgabenordnung (AEAO) im Gemeinnützigkeitsbereich veröffentlichen. Das war ein Thema auf dem „Erfahrungsaustausch-Kreis“ des „VereinsBrief“ am 26. März in Berlin. Wie aus dem BMF verlautet, sind gravierende Änderungen geplant. Mit einer Veröffentlichung des „Gemeinnützigkeitserlasses“ soll schon im April oder Mai zu rechnen sein.
Wichtig: Ein weiteres Diskussionsthema in Berlin war das Risikomanagement-System „Consens“, das die Finanzverwaltung für gemeinnützige Organisationen entwickelt hat. Das Prüfraster wird bereits bundeseinheitlich angewandt und klassifiziert Vereine nach ihrem „Gefährdungspotenzial“. Je nach Klassifizierung ergeben sich Rückkopplungen auf die Intensität der Prüfung des jeweiligen Vereins durch die Finanzverwaltung. Wir werden auf „Consens“ in der nächsten Ausgabe noch näher eingehen.