10.03.2011 | Gewerbesteuer
Steuerliche Behandlung von Zahlungen an Schiedsrichter
Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und ihre Assistenten hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin geäußert (Schreiben vom 21.5.2010, Az: III B - S 2240 - 10/2009; Abruf-Nr. 110761). Die Besteuerung hängt davon ab, ob der Schiedsrichter nur für den DFB oder auch für andere Verbände tätig wird.
- Wird der Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom DFB einschließlich der Landes- und Regionalverbände bestimmt, liegen sonstige Einkünfte vor. Das gilt auch für Meisterschafts- und Pokalspiele in einem anderen Nationalverband, Freundschaftsspiele oder internationale Jugendturniere (außer EM und WM). Hier erfolgen nämlich sowohl die Spielansetzung als auch die Abrechnung ausschließlich über den DFB.
- Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten, die darüber hinaus auch international für die UEFA oder die FIFA oder in anderen ausländischen Ligen eingesetzt werden, erzielen dagegen aus ihrer gesamten Schiedsrichtertätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hier erfolgt nämlich sowohl die Einsatzplanung als auch die Honorarabrechnung unmittelbar durch die FIFA/UEFA.
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 3 | ID 142982