10.05.2011 | Konfliktbewältigung im Verein
Mediation im Verein: Drei Praxisbeispiele belegen den Nutzen dieses neuen Verfahrens
von Christiane Prieß-Heimann, RAin und Mediatorin, Bordesholm
Seit dem Kabinettsbeschluss zum Mediationsgesetz vom 23. Januar 2011 ist ein Konfliktlösungsverfahren auf dem besten Weg, sich im deutschen Rechtssystem zu verankern: die Mediation. Dieser von einem Vermittler (Mediator) geführter Konfliktlösungsprozess ist auch im Verein hervorragend anwendbar. Das belegen drei reale Fälle aus der Vereinspraxis.
Voraussetzungen und Durchführung der Mediation
Voraussetzung für eine Mediation ist grundsätzlich, dass die Beteiligten freiwillig an dem Verfahren teilnehmen und bestenfalls gleichberechtigt über den Konflikt entscheiden können. Mediator und Beteiligte verpflichten sich in der Mediationsvereinbarung zur Verschwiegenheit, was die Offenheit im Prozess der Mediation sehr fördert.
In der Mediation werden die - oft versteckten - wahren Hintergründe sowie die Wünsche, Erwartungen und Anforderungen der Beteiligten herausgearbeitet. Ziel ist eine Win-Win-Lösung, nicht der Kompromiss. Mediator und Verein/Vorstand oder Mitgliederversammlung müssen zunächst ganz klar den Auftrag klären, zum Beispiel
- welcher Konflikt ist zu lösen?
- welche Beteiligte gehören dazu?
- was dürfen die Parteien selbstständig entscheiden?
- was bedarf der Genehmigung durch den Vorstand?
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