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  • 01.02.2007 | Leser fragen, die Redaktion antwortet

    Zweckbindung von Spenden

    Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: „Wir haben für die Jugendabteilung unseres Sportvereins eine größere Spende erhalten. Der Spender möchte das Geld ausdrücklich für die Anschaffung von Sportgeräten verwendet sehen, wofür aber zurzeit überhaupt kein Bedarf besteht. Gibt es mit dem Finanzamt Probleme, wenn wir das Geld anderswo einsetzen?“ Die Antwort liefert unser Autor Wolfgang Pfeffer: 

     

    Keine steuerliche Zweckbindung

    Steuerlich besteht grundsätzlich kein Problem, wenn Sie die Mittel anders verwenden, solange der Verwendungszweck im Rahmen der steuerlich begünstigten Tätigkeitsbereiche (ideeller Bereich und Zweckbetrieb) liegt. Für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen Sie die Spende dagegen nicht einsetzen. 

     

    Steuerlich ist eine Zweckbindung der Spende also ohne Belang, solange die Spende wie alle zweckgebundenen Mittel satzungsgemäß und zeitnah verwendet wird. Zweckgebundene Spenden müssen auch in der Buchhaltung nicht gesondert ausgewiesen werden. 

     

    Zweckbindung per Schenkungsvertrag