07.09.2009 | Lohnsteuer
Vergütungen an Nationalspieler: Abgabenpflichten liegen beim Stammverein
Auf eine Steuerfalle für Mannschaftssportvereine weist die Landesfinanzdirektion (LFD) Thüringen hin: Vereine, die Spieler in die Nationalmannschaft abstellen, müssen für Verbandsvergütungen, die die Spieler im Rahmen internationaler Wettbewerbe erhalten, die Lohnsteuer abführen.
Vorsicht Lohnsteuerfalle
Durch die sportliche Tätigkeit in der Nationalmannschaft entsteht nach Ansicht der LFD kein weiteres Arbeitsverhältnis zum Verband oder einer entsprechenden Verbandseinrichtung. Alleiniger Arbeitgeber ist der Stammverein. Die Finanzverwaltung behandelt nichtselbstständige Tätigkeiten beim Verband als Ausfluss des mit dem Verein bestehenden Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere Länderspiele, Turniere, Test- und Freundschaftsspiele, Trainingslager, Sichtungs- und andere Lehrgänge oder Regenerationsmaßnahmen (Schreiben vom 4.5.2009, Az: S 2360 A - 19 - A 2.12; Abruf-Nr. 092783).
Beachten Sie: Steuerpflichtige Zuwendungen, die der Verband an die Spieler leistet, gehören zum Arbeitslohn aus dem mit dem Stammverein bestehenden Arbeitsverhältnis. Den Lohnsteuerabzug muss also der Verein vornehmen. Daran ändert nichts, dass die Vergütungen von einem Dritten - dem Verband - gezahlt werden.
Verein kann sich nicht auf Unkenntnis berufen
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