07.06.2011 | Mitgliedergewinnung
Mitmachen möglich machen: So nutzen Vereine das Bildungspaket der Bundesregierung
von Dr. Thomas Röhr, Bad Gandersheim
Mit dem aktuell eingeführten Bildungs- und Teilhaberpaket der Bundesregierung sollen bis zu 2,5 Mio. Kinder und Jugendliche gefördert werden. Bezuschusst wird unter anderem auch eine Mitgliedschaft im Verein. Doch das ist nicht der einzige Baustein des Bildungspakets, von dem Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen profitieren können.
Schritt 1: Ist das Bildungspaket etwas für Sie?
Der erste Schritt für Ihren Verein oder Ihre gemeinnützige Organisation besteht darin zu prüfen, ob eine Beteiligung am Bildungspaket für Sie überhaupt in Frage kommt. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, was das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche überhaupt umfasst (Quelle: www.bildungspaket.bmas.de).
Bereich | Inhalt | Förderung |
Kultur, Sport, Freizeit | Beitrag (zum Beispiel für Sportverein oder Musikschule) wird übernommen. | Monatlich bis zu 10 Euro, zum Beispiel als Bildungsgutschein. |
Schulbedarf | Zwei Mal jährlich automatisch ein Zuschuss
| Zu Beginn des Schuljahrs 70 Euro, zum zweiten Halbjahr 30 Euro = insgesamt 100 Euro. |
Schüler- | Ausgaben werden erstattet, wenn die Beförderungskosten beim Schulweg erforderlich sind, nicht aus dem Regelbedarf bestritten und nicht anderweitig übernommen werden können. |
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Lernförderung | Bedürftige Schüler(innen) können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung: Schule bestätigt Bedarf, es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote. |
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Mittagessen in Kindertagesstätte (Kita), Schule, Hort | Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. | Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei 1 Euro pro Tag.
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Tagesausflüge, Klassenfahrten | Eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas werden zusätzlich finanziert. Kosten mehrtägiger Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. |
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Wichtig: Neben den in der oben stehenden Übersicht genannten Beträgen gibt es für einzelne Leistungen Kappungsgrenzen, zum Beispiel bei Ausflügen, Schülerbeförderung oder bei der Mittagsverpflegung.
Schritt 2: Ansprechpartner vor Ort finden
Schritt zwei besteht darin, die wesentlichen Informationen zu sammeln und die richtigen Ansprechpartner vor Ort zu finden. Erste Anlaufstelle ist Ihre Kommune, zum Beispiel die Stadt- oder Kreisverwaltung. Erfahrungsgemäß existiert dort ein Ansprechpartner für das Bildungspaket, der Ihnen die entsprechenden Auskünfte geben können sollte.
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