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  • 06.08.2010 | Praxisfall

    Spendenbescheinigung für anonyme Spender?

    Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Gelegentlich wollen Spender, die unserem Verein Geld zukommen lassen, anonym bleiben. Nun tauchte in einem Fall die Frage nach dem steuerlichen Spendenabzug auf. Gibt es die Möglichkeit auch für anonyme Spender?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.  

     

    Anonyme Spenden an gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich kein Problem. Vereine sind auch nach dem Geldwäschegesetz nicht verpflichtet, Spender zu identifizieren. Da auf der Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Vordruck Name und Anschrift des Spenders angegeben werden muss, ist ein Spendenabzug aber nur in Sonderfällen möglich.  

     

    Vereinfachter Spendennachweis

    Das einfachste Verfahren, trotz anonymer Spende in den Genuss des steuerlichen Sonderausgabenabzugs zu kommen, ist der vereinfachte Spendennachweis (Kleinspendenregelung). Bei Spenden bis 200 Euro ist keine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster nötig. Es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank (Bankbeleg, Postscheckbeleg, Zahlkartenabschnitt). Der Beleg muss Folgendes enthalten:  

     

    • Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer
    • Verwendungszweck der Spende
    • Beleg, dass es sich bei der Zuwendung um eine Spende handelt