24.01.2008 | Satzungen praxisnah gestalten (Teil II)
Die Amtsperiode des Vorstands
Vereinssatzungen sind oft nur unzureichend auf die organisatorischen Erfordernisse im jeweiligen Verein zugeschnitten. Typische, aus der Beraterpraxis bekannte, Probleme lassen sich deshalb vermeiden, wenn Satzungsregelungen flexibler gestaltet werden.
In der November-Ausgabe haben wir Ihnen Satzungsregelungen zur Größe und Zusammensetzung des Vorstands vorgestellt. Neu-Abonnenten finden den Beitrag im Online-Archiv (www.iww.de).
In diesem Beitrag geht es um die „Amtsperiode des Vorstands“. Die meisten Vereinssatzungen sehen eine turnusmäßige Neuwahl des Vorstands vor. Meist fehlen aber Vorschriften, was beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Amt geschehen soll. Für beides lassen sich Regelungen treffen, die den organisatorischen Erfordernissen im Verein besser entsprechen.
Neuwahl des Vorstands – nur bei Bedarf
Unnötigen organisatorischen Aufwand erzeugt oft, was die Satzung zur Amtsperiode des Vorstands aussagt. Vielfach wird der Vorstand ja oft mehrmals wiedergewählt. Auch dass Mitglieder über Jahrzehnte im Amt bleiben, ist nicht selten.
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