01.11.2007 | Spendenrecht
BFH lässt Spendenabzug im Ausland vom EuGH prüfen
Nach deutschem Recht sind nur Spenden an hiesige Körperschaften steuerlich abzugsfähig. Ob diese Regelung geltendem EU-Recht entspricht, lässt der Bundesfinanzhof (BFH) nun vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Ausgangspunkt war eine Klage vor dem Finanzgericht Münster (FG), weil das Finanzamt den Abzug für Sachspenden an eine Organisation in Portugal verweigert hatte. Die portugiesische Organisation war nach dortigem Recht gemeinnützig. Das FG wies die Klage ab. Dagegen legte der Spender Revision ein. Der BFH hat festgestellt, dass der Steuerbescheid nach deutschem Recht rechtmäßig ist. Er lässt aber prüfen, ob es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, dass eine steuerliche Begünstigung für eine Spende voraussetzt, dass ihr Empfänger eine im Inland ansässige Einrichtung ist. (Beschluss vom 9.5.2007, Az: I R 56/05)(Abruf-Nr. 072337)