Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2007 | Spendenrecht

    Dauerspenden: Das müssen Sie beachten

    Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Weil Einzelspenden immer wieder mühsam neu geworben werden müssen, möchten wir für unseren Sportverein die Spenden künftig möglichst über feste „Patenschaften“ einwerben. Wir denken an feste monatliche Zahlungen, die wir per Lastschrift einziehen. Ist das möglich und was müssen wir sonst dabei beachten?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer: 

     

    Keine vertragliche Bindung

    Für die steuerliche Anerkennung als Spende ist entscheidend, dass die Zahlung freiwillig erfolgt. Das bedeutet vor allem, dass es keine vertragliche Verpflichtung für den Spender geben darf, die Zahlungen zu leisten. Das spricht grundsätzlich nicht gegen feste Beträge und regelmäßige Zahlungen oder den Einzug der Beträge per Lastschrift.  

     

    Entscheidend ist, dass der Spender die Zahlungen jederzeit einstellen oder die Höhe des Betrags ändern kann. Auf keinen Fall darf der Spender sich durch eine schriftliche Vereinbarung binden. Eine solche Vereinbarung ist aber ohnehin nicht nötig, es genügt die Einzugsermächtigung. 

     

    Abgrenzung von Mitgliedsbeiträgen