01.02.2007 | Sportförderung
Kein Förderanspruch bei Übernahme eines Sportgeländes
Dass finanziell klamme Kommunen Sportgelände unbezahlt an Vereine abgeben, ist keine Seltenheit. Entledigen sie sich so doch der Kosten für den Unterhalt der Anlagen. Für den Verein kann eine solche Transaktion zu einem echten Danaergeschenk werden. Das gilt zumindest, wenn der Übernahmevertrag die Unterhaltslasten dem Verein aufbürdet und dem Verein dafür im Gegenzug von der Kommune Mittel aus ihren Sportförderrichtlinien zugesagt werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat nämlich entschieden, dass eine Kommune ihre Förderrichtlinien aus sachlichen Gründen jederzeit ändern, sprich Zuschüsse kürzen kann. Wurde es im Rahmen des Übernahmevertrags versäumt, die Förderhöhe festzuschreiben, hat der Verein keinen Anspruch darauf, dass die Zuschusshöhe immer beibehalten wird.
Unser Tipp: Achten Sie bei der Übernahme von kommunalen Einrichtungen mit entsprechenden Unterhaltskosten deshalb unbedingt darauf, dass im Vertrag eine Regelung getroffen wird, die Ihnen die Finanzierung der Betriebs- und Instandhaltungskosten durch die Kommune langfristig sichert. (Urteil vom 4.5.2006, Az: 5 A 6/06) (Abruf-Nr. 070403)