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  • 07.02.2011 | Steuerprüfung

    Prüfungsschwerpunkte bei Vereinen: Das prüfen die Finanzämter in NRW

    Die Finanzverwaltung ist dabei, ein bundeseinheitliches Risikomanagementsystem einzuführen. Vorreiter ist Nordrhein-Westfalen (NRW). Einen wesentlichen Bestandteil des Risikomanagements bilden dabei Prüffelder. Der Redaktion liegt eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Münster vor, wo Finanzämter in NRW Prüfungsschwerpunkte setzen werden. Die Liste enthält auch Prüfungsschwerpunkte bei gemeinnützigen Vereinen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen. Die komplette Liste finden Sie in www.iww.de unter der Abruf-Nr. 110399).  

     

    Hauptfelder: Umsatzsteuer ...

    In der Häufigkeit der Prüfungsschwerpunkte ganz oben steht die Umsatzsteuer. Hier sind besonders Organisationen im Fokus, die in den Umsatzsteuerjahreserklärungen Vorsteuererstattungsüberhänge ausweisen. Das betrifft überwiegend umsatzsteuerpflichtige Zweckbetriebe. Das Finanzamt wird hier insbesondere prüfen, ob eventuell eine Umsatzsteuerbefreiung greift.  

     

    ... wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Spenden

    Weitere Schwerpunkte sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftbetriebe (Problematik des Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs) und Spenden. Der Schwerpunkt liegt dabei ausnahmslos auf Sach- und Aufwandsspenden.  

     

    Praxishinweis