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  • 01.01.2008 | Steuerrecht

    Unternehmenssteuerreform 2008 entlastet auch Vereine

    Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 entlastet auch Vereine – allerdings nur die, die auch ertragsteuerpflichtig sind. Betroffen sind also gemeinnützige Organisationen, die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro überschreiten.Ab dem 1. Januar 2008 werden nämlich  

    • der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent und
    • die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent

    gesenkt. Die Senkung wirkt sich allerdings nicht so stark aus, wie die Zahlen vermuten lassen, weil gleichzeitig der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gestrichen und die Bemessungsgrundlage verbreitert wird. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt zudem vom Hebesatz der Gemeinde ab (zwischen 200 und 500 Prozent). Deswegen ist die Gewerbesteuerbelastung je nach Sitz des Vereins unterschiedlich. Bei einem (bundesweit durchschnittlichen) Hebesatz von 400 Prozent verringert sich die Ertragsteuerlast von 38,65 auf 29,83 Prozent. Von den steuerpflichtigen gewerblichen Einkünften bleiben dem Verein also nach Steuern knapp 9 Prozentpunkte mehr übrig. 

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116480