07.07.2009 | Übungsleiterfreibetrag
Richter und Parcourschefs bei Pferdesportveranstaltungen
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt hat ihre Verfügung zum Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz aktualisiert. Neu in die Liste aufgenommen wurden Richter, Parcourschefs und Parcourschef-Assistenten bei Pferdesportveranstaltungen. Bei diesen ehrenamtlichen Tätigkeiten kann der Übungsleiterfreibetrag nach Auffassung der OFD nicht in Anspruch genommen werden, weil die Tätigkeit zu wenig anleitenden und pädagogischen Charakter hat. (Verfügung vom 30.4.2009, Az: S 2245 A-2-St 213)(Abruf-Nr. 092106)
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 128333