06.10.2008 | Unfallversicherung
Versicherungsschutz wird auf alle Ehrenamtler ausgeweitet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. September 2008 der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung zugestimmt. Mit dieser Reform wird unter anderem der Versicherungsschutz der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung für gemeinnützige Organisationen ausgeweitet. Bisher konnten sich nur gewählte Ehrenamtsträger – also vor allem Vorstandsmitglieder – freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Künftig (das heißt ab sofort) gilt das auch für beauftragte Ehrenamtsträger. Damit kann im Prinzip jeder ehrenamtlich Tätige versichert werden.
Unser Tipp: Der Beitrag beläuft sich nur auf 2,73 Euro pro Jahr und Person. Vor allem wenn noch keine anderen Rahmen- und Gruppenversicherungen bestehen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Verein Ihren Ehrenamtlern diesen Unfallversicherungsschutz gewährt.