01.02.2007 | Verbesserungen für Vereine, Übungsleiter und Spender
Referentenentwurf zum „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“
Die Bundesregierung will das Ehrenamt bzw. ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Finanzminister Steinbrück hat deshalb einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ vorgelegt, der noch im ersten Halbjahr rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll.
Schwerpunkte des Gesetzes
Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, stellen wir Ihnen die Schwerpunkte des Gesetzes stichwortartig vor.
- Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird ab 2007 von 1.848 Euro pro Jahr auf 2.100 Euro pro Jahr erhöht.
- Die Grenze, bis zu der Spenden maximal steuerlich anerkannt werden, wird von fünf bzw. zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte einheitlich auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben.
- Die Beschränkung bei Großspenden entfällt. Wenn sich Spenden in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können sie künftig ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
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