01.02.2006 | Vereinsführung
Auch Vereine können von neuer KfW-Förderung profitieren
Vereine, die eine größere Investition im Anlagenbau planen, können die günstigen Finanzierungskonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen. Die KfW hat ein Förderprogramm „Sozial Investieren“ aufgelegt, das auch gemeinnützigen Antragstellern offen steht, die in die soziale Infrastruktur wie zum Beispiel Sportanlagen investieren. Die volle KfW-Förderung ist Vereinen vorbehalten, bei denen die Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb maximal 20 Prozent der Gesamteinnahmen des Vereins ausmachen. Liegen die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über der 20-Prozent-Grenze, finanziert die KfW nur die Kosten, die anteilig auf den gemeinnützigen Teil entfallen. Beispiel:
Der gemeinnützige Sportverein „Fit e.V.“ plant den Neubau eines Sportzentrums. Die Kosten belaufen sich laut Planung auf 1,5 Mio. Euro. Die Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb betragen 30 Prozent der gesamten Vereinseinnahmen. Sie haben daher mehr als nur eine untergeordnete Bedeutung für den Verein. Von den Gesamtinvestitionen von 1,5 Mio. Euro können daher nur 70 Prozent (= 1,05 Mio. Euro) über das KfW-Programm „Sozial Investieren“ gefördert werden. |
Unser Tipp: Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Die KfW-Mittel können mit anderen öffentlichen Fördermitteln (zum Beispiel Zuschüssen) kombiniert werden. Die jeweils aktuellen Zinskonditionen und weitere Details zum Programm finden Sie im Internet unter www.kfw.de.