01.05.2007 | Vereinsführung
Auch Vereine sollten Pflichtangaben in E-Mails beachten
Durch das „Gesetz über elektronische Handelsregister ...“ wurden die Firmenangaben im „kaufmännischen Verkehr“ auf E-Mails ausgeweitet. Bei Verstößen gegen die Vorschrift drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Zwar ist bisher nicht geklärt, ob die Regelung auch für Vereine gilt.
Unser Tipp: Um sicherzugehen, sollten Sie aber in E-Mails Ihres Vereins, die die Geschäftsabwicklung betreffen (zum Beispiel Rechnungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen), folgende Angaben machen:
- Name und Anschrift des Vereins
- Name des 1. Vorsitzenden
- Vereinsregister (Amtsgericht) und Registernummer
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 111763