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  • 01.05.2007 | Vereinsführung

    Auch Vereine sollten Pflichtangaben in E-Mails beachten

    Durch das „Gesetz über elektronische Handelsregister ...“ wurden die Firmenangaben im „kaufmännischen Verkehr“ auf E-Mails ausgeweitet. Bei Verstößen gegen die Vorschrift drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Zwar ist bisher nicht geklärt, ob die Regelung auch für Vereine gilt. 

    Unser Tipp: Um sicherzugehen, sollten Sie aber in E-Mails Ihres Vereins, die die Geschäftsabwicklung betreffen (zum Beispiel Rechnungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen), folgende Angaben machen: 

    • Name und Anschrift des Vereins
    • Name des 1. Vorsitzenden
    • Vereinsregister (Amtsgericht) und Registernummer
    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 111763