06.10.2008 | Vereinsordnungen – Teil 3
Die Geschäftsordnung für den Vorstand
Vereinsordnungen sind ein sehr gutes Instrument für den Vorstand, um das Vereinsleben rechtssicher zu machen, und die Vereinssatzung trotzdem „schlank“ zu halten.
Deshalb haben wir Ihnen in der Juli-Ausgabe die vereins- und satzungsrechtlichen Grundsätze von Vereinsordnungen aufgezeigt und Ihnen im September mit der Beitragsordnung eine erste konkrete Vereinsordnung vorgestellt. Beide Beiträge finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Archiv“. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine zweite konkrete Vereinsordnung vor – die Geschäftsordnung für den Vorstand.
Externe und interne Geschäftsordnung
Bei Geschäftsordnungen des Vorstands muss unterschieden werden zwischen einer Geschäftsordnung, die der Vorstand sich selbst gibt (organinterne) und einer Geschäftsordnung, die die Mitgliederversammlung für den Vorstand beschließt.
Interne Geschäftsordnung
Eine organinterne Geschäftsordnung kann der Vorstand jederzeit ändern, wenn ein nachvollziehbarer Grund dafür vorliegt. Sie bindet den Vorstand also nur beschränkt und ist damit vor allem eine schriftliche Fassung der Regelungen, die der jeweilige Vorstand sich selbst gibt. Eine interne Geschäftsordnung kann auch nur vorstandsintern geltend gemacht werden. Ein Vereinsmitglied – oder die Mitgliederversammlung – kann also nicht einen Verstoß gegen die interne Geschäftsordnung des Vorstands rügen oder Vorstandsbeschlüsse wegen eines solchen Verstoßes anfechten.
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