08.12.2008 | Vereinsordnungen – Teil 4
Die Finanzordnung
Vereinsordnungen sind ein sehr gutes Instrument für den Vorstand, um das Vereinsleben rechtssicher zu machen und die Vereinssatzung trotzdem „schlank“ zu halten.
Deshalb haben wir Ihnen in der Juli-Ausgabe die vereins- und satzungsrechtlichen Grundsätze von Vereinsordnungen aufgezeigt und im September und Oktober mit der Beitrags- bzw. Vorstandsordnung zwei konkrete Vereinsordnungen vorgestellt. Alle Beiträge finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Archiv“. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine dritte konkrete Vereinsordnung vor – die Finanzordnung.
Allgemeines
Finanzordnungen im Verein regeln üblicherweise die Verwaltung des Vereinsvermögens durch den Vorstand und die entsprechenden Nachweispflichten gegenüber der Mitgliederversammlung. Sie umfassen also vor allem interne Verfahrensvorschriften. Die steuerlichen und anderen (zum Beispiel handelsrechtlichen) Aufzeichnungspflichten sind gesetzlich vorgegeben und müssen deswegen nicht noch einmal vereinsintern in einer Finanzordnung geregelt werden.
Die Finanzordnung sollte keine Regelungen zur Beitragspflicht der Mitglieder enthalten. Dann muss sie nämlich nicht in der Satzung verankert werden. Für Fragen der Beitragserhebung ist es besser, eine eigene Beitragsordnung zu beschließen.
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