01.09.2006 | Vereinspraxis im Zeitalter elektronischer Medien
Abwicklung von Vereinsbeitritt und Mitgliederversammlung per Internet möglich?
Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: „Wir sind dabei, einen Verein zu gründen, dessen Mitglieder in Deutschland und im angrenzenden Ausland verstreut leben. Ist es möglich, das Vereinsleben weitgehend per Internet abzuwickeln? Das betrifft vor allem den Vereinsbeitritt und die Mitgliederversammlungen.“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.
Online-Beitritt kein Problem
Der Vereinsbeitritt kann ohne rechtliche Bedenken online (zum Beispiel per E-Mail oder über ein Webformular) erfolgen. Es gibt hier keine Formvorschriften. Selbst eine einseitige Erklärung der Beitrittswilligen würde ausreichen. Schwieriger ist die Beweislage. Das (vermeintliche) Mitglied könnte sich nämlich im Streitfall darauf berufen, das Formular gar nicht selbst ausgefüllt zu haben.
Unser Tipp: Per Satzung kann bestimmt werden, dass die Mitgliedschaft erst beginnt, wenn die erste Beitragszahlung eingegangen ist. So kann der Verein verhindern, dass neu Beigetretene Leistungen des Vereins nutzen, dann aber den Beitritt bestreiten und Zahlungen verweigern. Auch die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Das gilt selbst, wenn die Schriftform (ohne nähere Bestimmungen) verlangt ist. Als zugegangen gilt die E-Mail, wenn sie im Postfach des Providers eingegangen ist.
Online-Versammlungen: Möglich, aber nicht unproblematisch
Schwieriger ist die rechtliche Bewertung von Online-Mitgliederversammlungen. Die Rechtsprechung hat sich damit noch nicht befasst. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht bei einer Mitgliederversammlung von einem realen Zusammentreffen aus und erlaubt – daneben – nur eine schriftliche Beschlussfassung, wenn alle Mitglieder zustimmen. Diese Regelung ist aber nachgiebig. In der Literatur werden Online-Versammlungen daher für zulässig gehalten.
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