05.11.2009 | Vereinsrecht
e.V. bleibt für wirtschaftliche Vereine die Ausnahme
Es bleibt dabei, dass wirtschaftliche Vereine nur in Ausnahmefällen Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung (= Eintragung als e.V.) erlangen können. Die Rechtsfähigkeit wird nur verliehen, wenn andere Organisationsformen nicht zur Verfügung stehen oder unzumutbar sind. Diese Rechtspraxis hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Kosten, die mit der Gründung einer anderen Rechtsform - etwa einer Genossenschaft - verbunden sind, sind jedenfalls keine solche Erschwernis oder Unzumutbarkeit, mit der sich ein Ausnahmefall (= Verleihung der Rechtsfähigkeit für wirtschaftlich tätigen Verein) begründen ließe. (Beschluss vom 23.7.2009, Az: 12 A 3483/07)(Abruf-Nr. 093525)
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 1 | ID 131330