08.03.2010 | Vereinsrecht
Mitgliederversammlung ohne Vorstandsbeschluss einberufbar
Zur Einberufung der Mitgliederversammlung ist grundsätzlich kein Beschluss des Vorstands erforderlich. Bestimmt die Satzung lediglich, dass die Mitglieder „vom Vorstand“ einzuladen sind, genügt es, wenn die Einladung durch ein oder mehrere vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder erfolgt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Satzung die Einberufungsmodalitäten ausdrücklich regelt (Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 27.8.2009, Az: 6 U 38/08)(Abruf-Nr. 100694)
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 1 | ID 134144