10.03.2011 | Vereinsrecht
Neue Bundesratsinitiative zur Vorstandshaftung
Die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland haben dem Bundesrat einen neuen Gesetzesantrag zur Beschränkung der Vorstandshaftung vorgelegt (Bundesrats-Drucksache 41/11 vom 1. Februar 2011).
Hintergrund: Ende 2009 ist die vereinsrechtliche Haftungsregelung in § 31a Bürgerliches Gesetzbuch leicht entschärft worden. Seitdem können ehrenamtliche Vereinsvorstände wegen einer leicht fahrlässigen Schadensverursachung im zivilrechtlichen Bereich nicht mehr persönlich in Anspruch genommen werden. Jetzt soll die Haftungsfreistellung auch auf die viel haftungsrelevanteren Bereiche Sozialversicherung und Steuerrecht ausgedehnt werden. Das war damals versäumt worden.
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 3 | ID 142981