10.05.2010 | Vereinsrecht
Neue Informationspflichten für Vereine
Am 17. Mai 2010 tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Die Verordnung sieht umfangreiche Informationspflichten des Dienstleistungserbringers gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor. Sie gilt auch für Vereine.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Verein die Anforderungen aus der DL-InfoV erfüllt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Es ist damit zu rechnen, dass die neue Verordnung wieder viele auf solche Verstöße spezialisierte „Abmahn-Anwälte“ auf den Plan rufen wird. Davor sollten Sie sich schützen.
Unser Service: Die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern hat ein neunseitiges Merkblatt erstellt, in dem die wichtigsten Inhalte der DL-InfoV übersichtlich zusammengefasst sind. Dieses Merkblatt finden Sie auf www.iww.de, indem Sie rechts oben in das blaue Feld „Abrufnummer“ die Nummer 101390 eingeben.