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  • 01.04.2006 | Vereinsrecht

    Schülerbeförderung ist kein Zweckbetrieb

    Die von Wohlfahrtsverbänden durchgeführte Schülerbeförderung ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Darauf hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt kürzlich hingewiesen. Die Beförderungsleistungen stehen nämlich im Wettbewerb zu nicht begünstigten Betrieben und verstoßen damit gegen das Konkurrenzverbot des § 65 Nummer 3 Abgabenordnung (AO). Auch eine Einstufung als Zweckbetrieb nach § 66 AO (Wohlfahrtspflege) ist nicht möglich, weil Beförderungsleistungen hier 

    • eine fachliche Betreuung und
    • den Transport mit besonders eingerichteten Fahrzeugen (wie zum Beispiel bei Krankentransporten) erfordern.

    (Verfügung vom 9.3.2006, Az: S 0185 A – 7 – St II 1.03)(Abruf-Nr. 061882

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 2 | ID 91216