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  • 07.04.2011 | Vereinsrecht

    Vorstandshaftung: Bundesrat beschließt Gesetzesentwurf

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März das „Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein“ beschlossen (Bundesrats-Drucksache 41/11 - Beschluss). Zentraler Punkt ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, durch die die Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder gegenüber dem Verein auf grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden begrenzt werden soll. Als nächstes ist die Bundesregierung am Zug. Sie soll den Entwurf innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag übersenden und ihm ihre Auffassung dazu darlegen.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 1 | ID 143726