10.05.2010 | Vereinsregister
Notargebühren bei Anmeldung verschiedener Änderungen
Werden gleichzeitig verschiedene Eintragungen zum Vereinsregister angemeldet, wird der Geschäftswert für jede Eintragung getrennt angesetzt. Entsprechend hoch sind die Notargebühren. Üblicherweise wird bei Anmeldungen zum Vereinsregister ein Geschäftswert von 3.000 Euro zugrunde gelegt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gilt das aber bei verschiedenen Eintragungen jeweils einzeln. Wird also zum Beispiel durch den Notar das Ausscheiden von fünf Vorstandsmitgliedern, die Neuwahl von drei Vorstandsmitgliedern und eine Satzungsänderung zur Eintragung angemeldet, handelt es sich um neun Vorgänge mit einem Geschäftswert von neun Mal 3.000 Euro (= 27.000 Euro). Daraus errechnet sich eine Gebühr von 45 Euro. Das OLG begründet diese Entscheidung mit Verweis auf die Rechtsprechung zum GmbH-Recht. (Urteil vom 19.5.2009, Az: 15 Wx 46/09)(Abruf-Nr. 101456)