06.08.2010 | Versicherungs-Check - Teil 2
Diese Versicherungen sind für Vereine sinnvoll
von Tino Braunschweig, Bernhard Assekuranzmakler GmbH, Sauerlach
Nicht wenige gemeinnützige Organisationen sind unterversichert. Aber welche Versicherungen braucht ein Verein unbedingt, welche sind „nur“ sinnvoll und welche „Luxus“? Diese Fragen wollen wir mit unserer zweiteiligen Beitragsserie beantworten.
In der Juli-Ausgabe haben wir Ihnen mit der Haftpflicht-, der Vermögensschadenhaftpflicht und der Directors&Officers-Versicherung die drei Versicherungen vorgestellt, die wir für unverzichtbar halten. Je nach Satzungszweck des Vereins und nach dem Ausmaß seiner Aktivitäten können aber auch weitere Versicherungen wichtig sein. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Die Rechtsschutzversicherung
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist vor allem für solche Vereine sinnvoll, die Angestellte haben (Arbeitsrechtschutz) und / oder die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche übernehmen (Vereins-/Verbandsrechtsschutz).
Der Vereins- bzw. Verbandsrechtsschutz
Für Kinder- und Jugendleiter besteht das Risiko, strafrechtlich belangt zu werden, wenn die ihnen anvertrauten aufsichtspflichtigen Personen zu Schaden kommen. Der Strafrechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts. Dies gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
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